Teilnahmebedingungen
Paris 2024 Disziplinen Wettbewerb
Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die mindestens 18 Jahre alt ist und in der Schweiz wohnhaft ist. Für die Teilnahme ist ein Internetzugang erforderlich. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel bestätigt der Teilnehmende, die vorliegenden Teilnahmebedingungen anzuerkennen. Jedoch behält sich Allianz Suisse vor, diese ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die Änderungen werden auf der Website der Allianz Suisse bekannt gegeben und nicht als E-Mail an die Teilnehmenden verschickt.
Für die Teilnahme ist kein Kauf von Waren/Dienstleistungen der Veranstalterin erforderlich.
Gewinnspielzeitraum: Von 13. März 2024 bis 21. April 2024.
Gewinnerziehung ist am 30. April 2024.
Gewinn: 1 Kuoni Reisegutschein im Wert von CHF 1500.–, einzulösen bis 30.04.2027, Reisedestination frei wählbar. Der Gutschein beschränkt sich auf das Kuoni Angebot, einlösbar bei Kuoni Reisen und rewi reisen Filialen sowie online auf kuoni.ch.
Um teilzunehmen muss sich ein Teilnehmender über die Webseite der Allianz Suisse (www.allianz/paris2024wettbewerb) registrieren, wobei pro Person nur eine Registrierung zulässig ist. Name, E-Mail Adresse und weitere erforderliche Daten sind wahrheitsgemäss anzugeben.
Alle Einträge müssen bis zum Ende des Gewinnspielzeitraums vorgenommen sein, um gültig zu sein und bei der Verlosung berücksichtigt zu werden. Die Veranstalterin ist nicht verantwortlich für die Nichtaufnahme von Einträgen als Folge von technischen Ausfällen oder sonstigen Störungen.
Benachrichtigung und Bestätigung des Gewinners: Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt. Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung des Gewinns in bar oder auf Ausgabe eines Ersatzgewinns. Gewinne sind nicht übertragbar oder verkäuflich. Sofern und soweit die Inanspruchnahme eines Gewinns (Beispiel: Reise) weitere Folgekosten verursacht (Beispiel: Verpflegungskosten, die nicht im Gewinn inbegriffen sind), gehen solche Kosten zu Lasten des Gewinners. Kann eine Auslieferung des Preises aus Gründen, die der Gewinner zu vertreten hat, nicht innerhalb von vier Wochen im Anschluss an die Gewinnbenachrichtigung erfolgen, so verfällt der Gewinn ersatzlos. Die Veranstalterin kann einen neuen Gewinner ziehen.. Für den Fall, dass ein Gewinn aus von Allianz Suisse nicht zu vertretenden Gründen nicht geliefert werden kann, ist Allianz Suisse zur Stellung eines gleichwertigen Ersatzgewinns berechtigt.
Die Auslieferung der Gewinne kann nur innerhalb der Schweiz kostenfrei erfolgen.
Allianz Suisse wird mit der Übermittlung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei.
Ausschluss vom Gewinnspiel, vorzeitige Beendigung, Haftung: Allianz Suisse behält sich das Recht vor, Teilnehmende, welche die Verlosung manipulieren bzw. dieses versuchen und/oder gegen die Teilnahmebedingungen oder die guten Sitten verstossen und/oder sonst in unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel zu beeinflussen, ohne Angabe von Gründen zu disqualifizieren und von Gewinnspielen fristlos auszuschliessen oder ihnen ihre Gewinne abzuerkennen und diese gegebenenfalls zurückzuverlangen.
Allianz Suisse behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemässe Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmenden stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen Allianz Suisse zu.
Allianz Suisse übernimmt keine Haftung gegenüber dem Gewinner für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die durch oder in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, der Datenbearbeitung und dem Gewinn entstehen.
Datenverwendung: Die im Rahmen der Teilnahme am Gewinnspiel erhobenen Daten (wie Anrede, Vor- und Nachname, Adresse, E-Mailadresse, Telefonnummer, Jahrgang) werden zum Zweck der Durchführung des Gewinnspiels einschliesslich der Gewinnzustellung von der Allianz Suisse erhoben, verarbeitet und genutzt.
Darüber hinaus willigt jeder Teilnehmende mit seiner Teilnahme ein, dass seine Personendaten, wie Anrede, Vor- und Nachname, Adresse, E-Mailadresse und Telefonnummer, für statistische und werbliche Zwecke durch Allianz Suisse und mit ihr zusammenhängende Unternehmen genutzt werden können. Allianz Suisse kann diese Daten zur Abwicklung des Gewinnspieles auch an Dienstleister weitergeben, die Aufgaben ganz oder teilweise zur Erledigung übernehmen (z.B. Transportunternehmen für die Gewinnzustellung, organisatorische Abwicklung der Eventteilnahme). Die Verpflichtung dieser Dienstleister erfolgt analog den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Erweiterung der Zweckbestimmung der Datenverwendung ist damit nicht verbunden. Sofern eine Einwilligungserklärung erforderlich sein sollte, wird diese im Rahmen des Gewinnspiels von den Teilnehmenden eingeholt. Allianz Suisse verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels gewonnenen Personendaten sorgfältig zu verwalten. Es besteht keine Garantie, dass Daten, welche elektronisch übermittelt werden, nicht von Dritten eingesehen werden oder verloren gehen können.