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Für das Auto. Für das Haus. Für alles darin. Für das Kranksein. Für das Alter. Für den Fall der Fälle. Und für das Rechtbekommen. Versicherungen gibt es viele. Und ebenso viele Fragen dazu: Braucht man die wirklich alle? Gibt es eine Versicherungspflicht? Welche Versicherungen sind in der Schweiz obligatorisch? Und welche sind freiwillig, aber dennoch sinnvoll?
Wir haben hier die Antworten für Sie.
Obligatorische Versicherungen
Autoversicherung
Beim Einparkieren haben Sie sich verschätzt – und schon hat das Auto hinter Ihnen eine Beule. Das kann jedem passieren. Und deshalb muss für jedes Fahrzeug in der Schweiz eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Ohne die bekommen Sie kein Kontrollschild für Ihr Fahrzeug.
Die Auto-Haftpflichtversicherung deckt Schäden an fremden Fahrzeugen, Personen oder Sachen, die Sie mit Ihrem Auto verursachen.
Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung decken Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Sie sind zwar freiwillig. Lohnen sich aber allemal. Übrigens auch für Motorradfahrer.
Krankenversicherung
Unfallversicherung
Ein Kabel liegt im Weg – und Sie im Spital. Ein Unfall ist schmerzhaft – aber zum Glück nicht teuer. Denn wenn Sie mehr als acht Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber arbeiten, sind Sie über diesen automatisch im Rahmen der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) versichert. Und zwar innerhalb und ausserhalb Ihres Betriebs.
Arbeiten Sie weniger als acht Stunden pro Woche, müssen Sie diese Unfalldeckung privat über die obligatorische Krankenversicherung abschliessen. Damit ein Unfall nicht so weh tut.
Hausratversicherung
Ein Sturm flutet Ihren Keller und Ihre teure Skiausrüstung geht baden. Oder der Blitz schlägt ein und Ihre Gartenmöbel gehen in Flammen auf. Für sogenannte Feuer- und Elementarschäden sowie für weitere Schäden an Ihrem Hab und Gut ist in der Regel Ihre Hausratversicherung zuständig.
In den meisten Kantonen ist sie freiwillig; in einigen Kantonen jedoch obligatorisch. So etwa in den Kantonen Nidwalden und Waadt, wo Sie eine Versicherung gegen Feuer- und Elementarschäden bei der kantonalen Feuerversicherung abschliessen müssen. In den Kantonen Freiburg und Jura ist eine Feuer- und Elementarschadenversicherung zwar auch obligatorisch, die Versicherungsgesellschaft kann aber frei gewählt werden. In allen anderen Kantonen ist die Hausratversicherung übrigens freiwillig.
Freiwillige Versicherungen
Privathaftpflichtversicherung
Rechtsschutz
Gebäudeversicherung
Private Vorsorge

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Autoversicherung